top of page

AGB

Allgemeine Geschäfts- und Honorarbedingungen (AGB)
Tramuntana Advisory – [Name deiner GmbH]
​
§ 1 Gegenstand des Vertrages

(1) Tramuntana Advisory (nachfolgend „Berater“ genannt) erbringt für den Kunden (nachfolgend „Mandant“ genannt) strategische Beratungs- und Unterstützungsleistungen beim Erwerb von Immobilien auf Mallorca. (2) Der Berater agiert ausschließlich als Interessenvertreter des Käufers (Buyer’s Agent). Eine Tätigkeit als Makler für die Verkäuferseite oder die Annahme von Verkäuferprovisionen ist ausgeschlossen.

​

§ 2 Leistungen des Beraters

Die Leistungen umfassen insbesondere:

  • Erstellung eines detaillierten Suchprofils und Marktanalyse.

  • Identifikation geeigneter Objekte (inkl. Off-Market-Angebote).

  • Durchführung einer technisch-wirtschaftlichen Vorprüfung (Due Diligence).

  • Strategische Führung von Kaufpreisverhandlungen.

  • Begleitung bis zum notariellen Kaufabschluss.

​

§ 3 Honorar und Zahlungsbedingungen (Modell B)

Das Honorar des Beraters setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

  1. Mandatsgebühr (Retainer): Mit Unterzeichnung des Vertrages wird eine einmalige Gebühr in Höhe von [Betrag, z. B. 3.000 €] fällig. Diese ist mit dem späteren Erfolgshonorar verrechenbar.

  2. Prüfungsgebühr (Due Diligence Fee): Für jedes vom Mandanten beauftragte und durch den Berater tiefgreifend geprüfte Objekt wird eine Pauschale von [Betrag, z. B. 2.000 €] berechnet.

  3. Erfolgshonorar (Success Fee): Bei wirksamem Abschluss eines Kaufvertrages (Notartermin) erhält der Berater: a) Eine Basis-Fee in Höhe von [Prozentsatz, z. B. 1,2 %] des beurkundeten Kaufpreises. b) Eine Performance-Fee in Höhe von [Prozentsatz, z. B. 20 %] der erzielten Ersparnis. Die Ersparnis definiert sich als Differenz zwischen dem offiziellen Angebotspreis zum Zeitpunkt der Mandatierung und dem finalen beurkundeten Kaufpreis.

​

§ 4 Exklusivität und Mitwirkungspflichten

(1) Der Mandant verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine anderen Berater oder Makler mit derselben Suchanfrage zu beauftragen. (2) Der Mandant wird dem Berater alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen zur Verfügung stellen und Besichtigungstermine zeitnah koordinieren.

​

§ 5 Haftungsbeschränkung

(1) Der Berater führt eine sorgfältige Due Diligence durch, übernimmt jedoch keine Haftung für versteckte bauliche Mängel oder steuerliche/rechtliche Fehlbewertungen. Hierzu wird die Hinzuziehung spezialisierter Fachplaner, Anwälte oder Steuerberater empfohlen. (2) Die Haftung des Beraters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

​
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird für eine feste Laufzeit von [z. B. 6 Monaten] geschlossen und verlängert sich automatisch, sofern nicht eine Partei mit einer Frist von 4 Wochen kündigt. (2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die bis dahin angefallenen Prüfungsgebühren und der Retainer verbleiben beim Berater.

​

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Gerichtsstand ist der Sitz der GmbH in [Dein Ort, Deutschland]. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

​

​

​

bottom of page