Términos y condiciones
Allgemeine Geschäfts- und Honorarbedingungen (AGB)
Tramuntana Advisory – [Name deiner GmbH]
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§ 1 Gegenstand des Vertrages
(1) Tramuntana Advisory (nachfolgend „Berater“ genannt) erbringt für den Kunden (nachfolgend „Mandant“ genannt) strategische Beratungs- und Unterstützungsleistungen beim Erwerb von Immobilien auf Mallorca. (2) Der Berater agiert ausschließlich als Interessenvertreter des Käufers (Buyer’s Agent). Eine Tätigkeit als Makler für die Verkäuferseite oder die Annahme von Verkäuferprovisionen ist ausgeschlossen.
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§ 2 Leistungen des Beraters
Die Leistungen umfassen insbesondere:
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Erstellung eines detaillierten Suchprofils und Marktanalyse.
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Identifikation geeigneter Objekte (inkl. Off-Market-Angebote).
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Durchführung einer technisch-wirtschaftlichen Vorprüfung (Due Diligence).
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Strategische Führung von Kaufpreisverhandlungen.
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Begleitung bis zum notariellen Kaufabschluss.
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§ 3 Honorar und Zahlungsbedingungen (Modell B)
Das Honorar des Beraters setzt sich aus einer Mandatsgebühr, einer Prüfungsgebühr sowie einem Erfolgshonorar zusammen. Die genaue Höhe und Struktur der einzelnen Komponenten wird individuell im Beratungsvertrag vereinbart.
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§ 4 Exklusivität und Mitwirkungspflichten
(1) Der Mandant verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine anderen Berater oder Makler mit derselben Suchanfrage zu beauftragen. (2) Der Mandant wird dem Berater alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen zur Verfügung stellen und Besichtigungstermine zeitnah koordinieren.
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§ 5 Haftungsbeschränkung
(1) Der Berater führt eine sorgfältige Due Diligence durch, übernimmt jedoch keine Haftung für versteckte bauliche Mängel oder steuerliche/rechtliche Fehlbewertungen. Hierzu wird die Hinzuziehung spezialisierter Fachplaner, Anwälte oder Steuerberater empfohlen. (2) Die Haftung des Beraters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
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§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird für eine feste Laufzeit von [z. B. 6 Monaten] geschlossen und verlängert sich automatisch, sofern nicht eine Partei mit einer Frist von 4 Wochen kündigt. (2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die bis dahin angefallenen Prüfungsgebühren und der Retainer verbleiben beim Berater.
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§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Gerichtsstand ist der Sitz der GmbH in Paderborn. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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